Auszug aus der Vereinssatzung, §5:
- Der Verein setzt sich aus ordentlichen Mitgliedern und fördernden Mitgliedern zusammen. Die ordentliche Mitgliedschaft im Verein Griechischer Akademiker Frankfurt am Main e.V. ist jeder Person mit abgeschlossenem Hochschul- oder Fachhochschulstudium oder vergleichbarem Abschluss mit mindestens 3-jährigem Studium unabhängig von der Nationalität möglich. Natürliche und juristische Personen, die an dem Zweck des Vereins interessiert sind, können auf Antrag und durch Beschluss des Vorstandes fördernde Mitglieder werden. Fördernde Mitglieder haben weder aktives noch passives Wahlrecht, genießen ansonsten die gleichen Rechte wie ordentliche Mitglieder. Eine Mitgliedschaft gilt für das laufende Geschäftsjahr.
- Voraussetzung ist ein an den Vereinsvorstand gerichteter schriftlicher Aufnahmeantrag, in dem sich der Antragssteller zur Einhaltung der Satzungsbestimmungen verpflichtet. Dem Aufnahmeantrag muss auch eine Kopie des Abschlusszeugnisses oder eines Dokumentes über die Führung eines akademischen Grads wie im § 5 Absatz 1 beigefügt werden. Über den Antrag entscheidet der Vorstand. Lehnt der Vorstand die Aufnahme ab, so kann der Antragssteller hiergegen Berufung in der Mitglieder versammlung einlegen. Diese entscheidet endgültig.